Zuschüsse und Prämien
1. Übernahme von Startgelder
Der RSV Ebringen erstattet seinen Rennfahrern der Nachwuchsklassen das Startgeld bei Lizenzrennen des BDR. Grundlage ist eine eigenständig geführte Jahresübersicht welche am Ende der Saison eingereicht werden kann.
2. Zuschuss für Fahrt- und Reisekosten
Der RSV Ebringen unterstützt seine Nachwuchs-Rennfahrer bei den Reisekosten abhängig von der Entfernung des jeweiligen Rennortes zum Startpunkt der Fahrt dorthin und abhängig von der Streckenlänge (einfache Fahrstrecke) und Anzahl der Mitfahrer:
Unter 50 Kilometer Entfernung gibt es keine Erstattung.
Über 50 Kilometer Entfernung gilt:
- bei einem Starter/Aktiven des Vereins im PKW = 0,05 €/km
- bei zwei Startern/Aktiven des Vereins im PKW = 0,10 €/km
- bei drei und mehr Startern/Aktiven des Vereins im PKW = 0.15 €/km
Bei Mitfahrgelegenheiten in einem Fahrzeug anderer Vereine werden die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet, maximal nach der o.g. Regelung. Über 250 Kilometer Entfernung behält sich der Vorstand des Vereins die Entscheidung vor, ob eine Bezuschussung im Interesse des Vereins steht. Ein Zuschuss erfolgt daher nur auf Antrag.
Grundlage ist eine eigenständig geführte Jahresübersicht welche am Ende der Saison eingereicht werden kann.
3. Zuschuss für Übernachtungen und Verpflegung
Entstehen bei Renneinsätzen unserer Fahrer Kosten für Übernachtung und Verpflegung, entscheidet der Vorstand im jeweiligen Einzelfall, ob eine Bezuschussung im Vereinsinteresse möglich ist.
4. Prämien für Rennteilnahmen und Platzierungen
Alle lizenzierten Fahrer der Nachwuchsklassen können durch sportliche Leistungen ein Prämienguthaben für radsportbezogene Ausgaben für das folgende Wettkampfjahr einfahren. Bezuschusst werden Kosten für Trainingslager, Leistungsdiagnostik oder Materialanschaffungen. Besondere Leistungen zahlen sich also in der Zukunft aus!
Jeder lizenzierte Fahrer der Nachwuchsklassen mit mehr als 6 Renneinsätzen pro Jahr wird ein Grundbetrag von 50€ zugeordnet. Durch weitere Rennteilnahmen und eventuelle Platzierungen kann am Ende des Wettkampfjahres der Grundbetrag durch Prämien weiter aufgestockt werden. Sprich, je mehr Platzierungen und Rennteilnahmen im aktuellen Jahr, desto höher die Prämie für das kommende Jahr!
Die Höhe der Prämien wird am Ende des Jahres durch den Vorstand auf die Fahrer verteilt.
Grundlage ist eine eigenständig geführte Jahresübersicht welche am Ende der Saison eingereicht werden kann.
Es erfolgt keine Barauszahlung der Prämienbeträge. Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse und Prämien wird durch diese Aufstellung nicht begründet. Sie soll lediglich Anhaltspunkte für eine faire und durchschaubare Verteilung der vorhandenen Mittel des Vereins liefern.
Nach dem Vorstandbeschluss vom 15.02.2012